Das Notariat muss nicht auf regulatorische Änderungen warten: Wer die bestehenden Spielräume nutzt, kann sofort die Verfügbarkeit und Sicherheit erhöhen und zugleich den Grundstein für eine nachhaltige digitale Berufspraxis legen.
Das Notariat muss nicht auf regulatorische Änderungen warten: Wer bestehende Spielräume nutzt, kann sofort die Verfügbarkeit und Sicherheit erhöhen und zugleich den Grundstein für nachhaltige digitale Berufspraxis legen.
Die BNotK hat mit ihrem jüngsten Rundschreiben
Nr. 1/2026 wichtige Klarstellungen zur Cloud-Nutzung veröffentlicht. Dies gibt Notariaten mehr Orientierung und Planungssicherheit. Es ist ein wichtiger Schritt, um Notariate aus der CD-ROM-Ära ins KI-Zeitalter zu führen.
In unserem Whitepaper „Der Einsatz von Cloud-Diensten im Notariat – Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen“ haben wir in Zusammenarbeit mit dem führenden bayerischen IT-Dienstleister acomm die wichtigsten Punkte praxisnah zusammengefasst:
✅ Der Einsatz cloudbasierter „Hilfsmittel“ im Notariat ist zulässig, soweit Datenschutz und berufsrechtliche Vorgaben, insbesondere zur Verschwiegenheit, eingehalten werden.
✅ Nebenakte und Verzeichnisse bleiben in der Geschäftsstelle; eine regelmäßige lokale Speicherung ist zentral.
✅ Für den Betrieb ist ein belastbarer Notfallplan für Cloud-Ausfälle vorhanden.
✅ Microsoft 365 kann je nach Konfiguration eingesetzt werden; entscheidend sind u. a. Verschwiegenheitsverpflichtung, sichere technische Umsetzung und ein fortlaufendes Monitoring der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen.
Wir haben LawX als KI-gestütztes Betriebssystem der nächsten Generation entlang dieser Leitplanken entwickelt: automatisiert wie nie, konsequent berufsrechtskonform.