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Der Einsatz von Cloud-Diensten im Notariat
Das Notariat muss nicht auf regulatorische Änderungen warten: Wer die bestehenden Spielräume nutzt, kann sofort die Verfügbarkeit und Sicherheit erhöhen und zugleich den Grundstein für eine nachhaltige digitale Berufspraxis legen.
Sprecher

Marcus Kirchhofer
Manager Digitale Kanzleiprozesse

Alexander Manteufel
Manager Digitale Kanzleiprozesse
Unser gemeinsames Webinar
Aufzeichnung unseres Webinars vom

Die BNotK hat mit ihrem jüngsten Rundschreiben Nr. 1/2026 wichtige Klarstellungen zur Cloud-Nutzung veröffentlicht. Dies gibt Notariaten mehr Orientierung und Planungssicherheit. Es ist ein wichtiger Schritt, um Notariate aus der CD-ROM-Ära ins KI-Zeitalter zu führen.
In unserem Whitepaper „Der Einsatz von Cloud-Diensten im Notariat – Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen“ haben wir in Zusammenarbeit mit dem führenden bayerischen IT-Dienstleister acomm die wichtigsten Punkte praxisnah zusammengefasst:
- Der Einsatz cloudbasierter „Hilfsmittel“ im Notariat ist zulässig, soweit Datenschutz und berufsrechtliche Vorgaben, insbesondere zur Verschwiegenheit, eingehalten werden.
- Nebenakte und Verzeichnisse bleiben in der Geschäftsstelle; eine regelmäßige lokale Speicherung ist zentral.
- Für den Betrieb ist ein belastbarer Notfallplan für Cloud-Ausfälle vorhanden.
- Microsoft 365 kann je nach Konfiguration eingesetzt werden; entscheidend sind u. a. Verschwiegenheitsverpflichtung, sichere technische Umsetzung und ein fortlaufendes Monitoring der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen.
Wir haben LawX als KI-gestütztes Betriebssystem der nächsten Generation entlang dieser Leitplanken entwickelt: automatisiert wie nie, konsequent berufsrechtskonform.
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